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alpha-spot GmbH
Bgm.-Graf-Str. 12
89290 Buch

Tel.:  07343 / 9 60 6 - 0 

Fax: 07343 / 9 60 6 - 15

E-Mail: alpha.a.spot@gmail.com

 

Geschäftsführerin: Adriano Holatz

Handelsregister:    HRB 177 58 / Steuer-Nr. 151/121/51785

 

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Steuer-Nr.:    151 / 121 / 51785

USt.-ID:        DE 318318514


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im ganzen Illertal

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Impressum

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
der Firmen alpha-spot GmbH, PAP-Prime Ad! Projects GmbH und BauConsult Illertal GmbH


1. Begriffsdefinition
Für diese AGBs werden nachfolgende Begriffe definiert:
Firma/Firmen die vermietenden Firmen alpha-spot GmbH, PAP-Prime Ad! Projects GmbH, BauConsult GmbH
Räumlichkeit/en = 1 Bett, 1 Zimmer, 1 Wohnung, 1 Appartement oder 1 Haus jeweils mit Balkon und/oder Terrasse und/oder
Garten und/oder sonstigem Außenbereich und/oder Garage und/oder Carport und/oder Parkplatz
Besteller = Person oder Firma, die Räumlichkeiten bestellt/bucht und für die Zahlung zuständig ist/haftet
Gast = Person, die tatsächlich in der Räumlichkeit wohnt oder deren Auftrag-/Arbeitgeber oder eine dritte
Person, wobei jede dieser Personen/Firmen für die Zahlung der Buchung zuständig ist/haftet

2. Geltungsbereich dieser AGBs
Die Firmen stellen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen Räumlichkeiten zur Verfügung. Die ausschließliche Basis für
die Vermietung von Zimmern, Wohnungen oder Häusern sind diese Geschäftsbedingungen sowie die in den Räumlichkeiten oder
auf Anfrage verfügbaren Hausordnungen. Sofern jemand für einen Dritten bucht, so ist es dessen Obliegenheit, diesen Dritten
über die Mietbedingungen/Bestimmungen zu informieren.


3. Rechtliche Grundlagen und Gerichtsstand
Die rechtlichen Grundlagen für alle Verträge zwischen den Firmen und einem Besteller/Gast ergeben sich aus:
* den AGBs in ihrer jeweils gültigen Fassung
* der Hausordnung in Ihrer jeweils gültigen Fassung
* der Inventarliste
* den Nutzungsbedingungen zur W-LAN Nutzung
Der Gerichtsstand für alle geschlossenen Verträge ist immer Memmingen.


4. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen einer der Firmen und dem Besteller/Gast kommt durch Buchung und Buchungsbestätigung oder durch
Buchung und Zahlung oder durch Buchung und Bereitstellung der Räumlichkeiten zustande.
Weicht die Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anfrage ab, wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt, wenn der
Besteller/Gast dieser nicht nach deren Erhalt unverzüglich widerspricht. Mit Annahme der Leistung durch den Besteller/Gast
kommt der Vertrag mit dem geänderten Inhalt zustande. Bei Buchungen über Portale im Internet, kann die Buchung von der
Hinterlegung gültiger Kreditkartendaten abhängig gemacht werden.
Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet der Dritte den Firmen gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für
alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.


5. Einchecken und Schlüssel
Grundsätzlich stehen dem Gast die Räumlichkeiten ab 17.00 Uhr des Anreisetags zur Verfügung. Andere Zeiten sind individuell zu
vereinbaren.
a. Selbständig einchecken
Die Häuser der Firmen sind an den Eingängen mit Key-Boxen ausgestattet. Der Gast erhält für die Dauer seines Aufenthalts einen
Code für die für sein Zimmer bereitgestellte Key-Box. In der Key-Box befinden sich die Schlüssel für die Hauseingangstüre, ggf. für
die Wohnung sowie für das gebuchte Zimmer.
b. Einchecken für Barzahler sowie weitere Barzahlungen
Barzahler werden von einem Mitarbeiter der Firmen persönlich eingecheckt. Für Barzahlungen sowohl beim Einchecken als auch
für weitere Bar-Zahlungen gelten folgende Vereinbarungen:
 Einchecken für Barzahler direkt beim Zimmerstandort:
Für diesen Mehraufwand kann die Firma eine Servicepauschale von 40 € plus Mwst. für einchecken in der Zeit von 8.00
bis 20.00 Uhr von Montag bis Freitag und 70 € plus Mwst. für alle anderen Zeiten berechnen.
 Einchecken für Barzahler OHNE Berechnung einer Servicepauschale
Barzahler können während der Geschäftszeiten von 8.00 bis 17.00 Uhr von Montag bis Freitag ohne Berechnung einer
Servicepauschale direkt im Büro der Firmen, Bgm.-Graf-Str. 12, 89290 Buch einchecken.
c. Schlüssel
Der Schlüsselbund soll vom Gast nicht mitgenommen, sondern beim Verlassen des Hauses immer in die Key-Box zurückgehängt
werden, um so ein Verlieren des Schlüssels oder des Schlüsselbundes zu verhindern. Ein verlorener Schlüssel/Schlüsselbund kann
von der Firma mit 30 € pro Schlüssel plus Mwst. in Rechnung gestellt werden.
Hat ein Gast seinen Schlüssel/Schlüsselbund verloren, verlegt oder irgendwo vergessen, so kann er seine Service-Nummer
anrufen, damit ein Mitarbeiter der Firma kommt und ihm aufsperrt. Hierfür kann die Firma eine Servicegebühr von 50 € plus
Mwst. in Rechnung stellen.
d. Formalitäten beim Einchecken
Jeder Gast hat beim Einchecken einen Meldezettel vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Beim persönlichen Einchecken
nimmt der betreffende Mitarbeiter der Firma diesen Meldezettel entgegen, beim selbständigen Einchecken ist der ausgefüllte
Meldezettel in die Kommunikationsbox neben der Haus- oder Wohnungstüre zu werfen.
Es sind stets die geltenden Meldevorschriften zu beachten. Der Gast hat sich entsprechend den Bestimmungen des
Meldegesetzes anzumelden. Sofern der Besteller vertragliche Leistungen nicht für sich, sondern für seine Mitarbeiter,

Angestellten oder sonstige ihm zurechenbare Dritte bestellt, hat er diese auf die Meldevorschriften hinzuweisen und dafür zu
sorgen, dass die Meldevorschriften beachtet werden.
Für vom Gast nicht ausgefüllte Meldezettel muss die Firma aufwändige Nachforschungen anstellen, um nachträglich an dieses
gesetzlich vorgeschriebene Dokument zu kommen. Hierfür kann die Firma eine Servicepauschale von 50 € plus Mwst. berechnen.


6. Hausordnung
Die Einhaltung der Hausordnung des jeweiligen Objekts ist ein fundamentaler Bestandteil des Vertrags. Wird die Hausordnung
von einem Gast oder einer Person, die einem Gast zugerechnet werden kann, nicht während der gesamten Dauer des Aufenthalts
in allen Punkten eingehalten, so ist dies nicht nur ein Grund für eine fristlose Kündigung, sondern es werden dem Besteller oder
dem Gast auch alle Kosten für Aufwendungen durch Nicht-Einhaltung der Hausordnung in Rechnung gestellt sowie ein
Schadensersatz für alle der Firma dadurch entstandenen Schäden, z. B. Polizeieinsätze, Nachbarschaftsstreitigkeiten, etc.
gefordert. Auf die Hausordnung und die Wichtigkeit der Einhaltung aller Punkte der Hausordnung wurden der Besteller und der
Gast bis zum Check-In mehrfach hingewiesen.


7. Auschecken
Am Abreisetag müssen die Räumlichkeiten bis 10.00 Uhr geräumt sein. Bei Räumung zwischen 10.00 und 14.00 Uhr kann der
halbe Zimmerpreis nachberechnet, bei einer Räumung nach 14.00 Uhr kann seitens der Firma der volle Zimmerpreis
nachberechnet werden.


8. Leistung der Firma
Die Häuser der Firmen haben einen grundsätzlichen einheitlichen Qualitätsstandard, können in Einzelheiten jedoch voneinander
abweichen. Daher ergibt sich die Leistung für den Gast immer aus der individuellen Beschreibung der Räumlichkeit/en im Internet
oder verfügbarem Prospektmaterial sowie aus der Buchungsbestätigung. Da die Räumlichkeiten immer wieder optimiert und
verbessert werden, kann eine Beschreibung im Internet oder einem Prospekt oder Flyer von den in der Realität vorgefundenen
Einzelheiten abweichen. Abweichungen von Beschreibungen und der Realität begründen keine Preisminderung.


9. Preise
Es gelten die Preise, die auf der Homepage der Firma veröffentlicht sind bzw. die Preise, die auf Anfrage dem Besteller oder dem
Gast in einem individuellen Angebot angeboten werden.
Die genannten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Mehrwertsteuer. Nicht
enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. Kurtaxe.
Ändert sich nach Vertragsschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate
überschreitet.
Die Firma kann vom Besteller/Gast Kaution verlangen, auch nach dem Check-in, falls es hierfür einen konkreten Anlass gibt.
Informationen zu den Rundfunkgebühren sind verfügbar unter http://www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html


10. Nutzung der Räumlichkeiten
Eine Unter- oder Weitervermietung oder sonstige (auch unentgeltliche) Gebrauchsüberlassung der überlassenen Räumlichkeiten,
sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken, auch kurzzeitig, ist nicht gestattet, ungeachtet dessen wird verwiesen auf
§ 540 BGB.
Dem Besteller oder dem Gast ist es auch nicht gestattet Einbauten in den Objekten vorzunehmen sowie gestalterische, bauliche
oder technische Veränderung der Räumlichkeiten vorzunehmen.
Rauchen ist in allen Räumlichkeiten im gesamten Haus verboten. Für Raucher sind auf den Terrassen, Balkonen und im Garten
entsprechende Flächen verfügbar.


11. Fristlose Kündigung
Die Firma kann den Vertrag fristlos beenden, wenn
* der Kunde gegen die unter Ziffer 5 geregelten Nutzungsbedingungen verstößt.
* der Kunde oder ihm zurechenbare Gäste, sich nicht an die Hausordnung halten.
* der Gast die Räumlichkeiten anders oder abweichend als vereinbart nutzt
* der Gast die Räumlichkeiten vertragswidrig einer anderen Person zur Nutzung überlässt
* die Räumlichkeiten unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Kunden und des
Zwecks gebucht werden.
Im Falle einer fristlosen Kündigung stehen dem Gast bzw. dem Besteller weder eine Rückerstattung des Preises noch irgendeine
Art von Schadensersatz zu.
Im Falle der fristlosen Vertragsbeendigung ist die Räumlichkeit sofort zu räumen. Sollte dies nicht geschehen, ist die Firma
berechtigt die Räumlichkeit auf Kosten des Gasts zu räumen und den Key-Code zu ändern.
Gegenstände des Gastes, die die Firma bei dieser Gelegenheit räumt, werden von der Firma maximal 4 Wochen für die Abholung
durch den Gast oder einen von ihm Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt. Die betreffenden Gegenstände können von der
Firma jedoch so lange zurückgehalten werden, bis der Gast mögliche Rückstände beglichen hat.

12. Zahlung
Der Preis für eine Buchung ist direkt bei der Buchung, in jedem Fall aber vor Bezug der Räumlichkeiten zu bezahlen. Für
Anschlussbuchungen anfallende Folgebeträge sind vor Beginn des Folgezeitraums zu bezahlen.
Sollte ein Gast aus Kulanzgründen ein Zimmer beziehen dürfen, das zum Zeitpunkt des Check-ins noch nicht bezahlt ist, so ist die
Firma zu jedem Zeitpunkt während der Dauer des Aufenthalts des Gastes berechtigt, das Zimmer zu räumen, wenn der Verdacht
besteht, dass das Zimmer nicht mehr bezahlt wird. Für eine solche Räumung werden pauschal 50 € plus ges. Mwst. pro Zimmer
berechnet.
Für Gegenstände, die in diesem Fall aus dem Zimmer geräumt werden, hat die Firma ein Zurückbehaltungsrecht für die offenen
Beträge.
Gegenstände, die zurückbehalten wurden, kann die Firma nach Ablauf von 4 Wochen nach der Räumung nach eigenem
Gutdünken verwerten. Erlöse werden mit offenen Beträgen aufgerechnet, eventuelle Überschüsse abgerechnet und an den Gast
ausbezahlt. Gegenstände ohne Wert werden nach 4 Wochen entsorgt oder an bedürftige Personen oder eine wohltätige
Organisation verschenkt.
Sollten aufgrund von nicht bezahlten Rechnungen rechtliche Schritte notwendig werden, so gehen Kosten für Rechtsanwälte,
gerichtliche Mahnbescheide, etc. vollumfänglich zu Lasten des Bestellers oder des Gastes. Die Firma kann auch ihre eigenen
Leistungen und Aufwendungen in Rechnung stellen und verlangen.


13. Stornobedingungen / Vorzeitige Abreise
Bei Stornierung bis 5 Tage vor Anreise: kostenlos.
Bei Stornierung 1 bis 4 Tage vor Anreise werden 75% des Rechnungsbetrags (ohne Endreinigung) berechnet.
Bei vorzeitiger Abreise des Gastes nach erfolgtem Check-in ist eine Rückerstattung des vereinbarten Preises für alle gebuchten
Leistungen für den gesamten Buchungszeitraum ausgeschlossen.


14. Haftung
Die Firma haftet für Schäden, die sie oder von ihr beauftragte Personen vorsätzlich oder grob-fahrlässig verursacht haben.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Die Firma übernimmt ausdrücklich keine Haftung für vom Gast eingebrachte Gegenstände, weder für deren Beschädigung noch
für deren Verlust.
Gegenstände, die vom Gast vergessen wurden, werden ihm nur auf Nachfrage, sein Risiko und auf seine Kosten nachgesandt. In
diesem Fall kann die Firma eine Servicepauschale von 20 € berechnen.
Von den Gästen vergessene und nicht verlangte Gegenstände werden von der Firma für einen unbestimmten Zeitraum
aufgehoben und dann entweder entsorgt oder an eine bedürftige Person oder an eine wohltätige Organisation verschenkt.
Der Besteller oder der Gast haftet für alle Schäden, die der Firma durch ihn selbst, dessen Gäste oder andere Personen, für die er
verantwortlich ist, entstehen. Insbesondere haften Besteller und Gast für verlorene oder mitgenommene Schlüssel (siehe hierzu
auch Punkt 5.c.) sowie fehlende oder beschädigte Gegenstände und insbesondere für eingeschlepptes Ungeziefer.
Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden spätestens nach Abreise des Gastes bei der Endreinigung durch Vergleich der
Inventarliste, die in jeder Einheit aushängt, festgestellt und können wie folgt abgerechnet werden: tatsächlicher Preis des
fehlenden oder beschädigten Gegenstands plus 30 € Servicepauschale für die Wiederbeschaffung plus ges. Mwst.
Bei der Endreinigung wird auch der allgemeine Zustand der Räumlichkeiten geprüft, insbesondere was Schäden an Türen und
Türstöcken, Böden, Fliesen, Wänden, etc. betrifft. Werden Schäden festgestellt, so werden diese dem Gast oder dem Besteller
oder dem Arbeitgeber eines Gastes in Rechnung gestellt.


15. Gewährleistung
Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß und verkehrsüblich erbracht, so kann der Besteller oder der Gast
Nachbesserung verlangen. Bei Nicht-Erfüllung durch die Firma kann der Besteller oder der Gast Minderung verlangen.
Der Besteller oder der Gast ist jedoch bei einer evtl. auftretenden Leistungsstörung verpflichtet, in vollem Umfang bei der
Behebung einer Störung mitzuwirken und einen möglichen Schaden gering zu halten. Kommt der Gast oder der Besteller dieser
Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
Wird die Firma durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung ihrer Leistung behindert, so kann hieraus keine
Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist die Firma verpflichtet, sich um anderweitige Beschaffung gleichwertiger
Leistungen zu bemühen.


16. Tiere
Die Firma akzeptiert Tiere gleich welcher Art und Menge nur nach vorheriger Absprache. Die Behebung von Verschmutzungen,
die durch die mitgebrachten Tiere verursacht wurden, sind nicht im Reinigungspreis enthalten, sondern werden gesondert nach
Aufwand abgerechnet.


17. Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Punkte dieser AGBs rechtlich unwirksam sein oder werden, so sollen an deren Stelle rechtlich wirksame
Formulierungen treten, die dem ursprünglichen Inhalt des betreffenden Punktes entsprechen.
Buch, den 15. Juni 2018

Datenschutz

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